Die Eintragung ist der formelle Akt, mit dem ein Tuning-Teil oder eine Software-Änderung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, KÜS) abgenommen und in die Fahrzeugpapiere übernommen wird. Rechtsgrundlage: §19 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung).
Ablauf:
- Tuning-Teil sauber verbaut, mit Teilegutachten oder Datenblatt verfügbar
- Termin beim Sachverständigen, alle relevanten Auflagen erfüllt
- Vorführung des Fahrzeugs, Sichtprüfung, ggf. Lärm-/Abgasmessung
- Änderungsabnahme wird ausgestellt
- Mit der Abnahme zur Zulassungsstelle: Eintragung im CoC (Fahrzeug- schein, ZB I) und ggf. ZB II
Bei Software-Tuning kommt typischerweise eine Leistungsmessung am Prüfstand dazu, manchmal eine Abgasmessung. Geräuschmessung greift bei geänderter Auspuffanlage.
Kosten: typisch 80–250 € je nach Aufwand und Bundesland. Software-Tuning oft im oberen Bereich, weil die Prüfprozedur länger ist (Drosselklappe, Lambda, Notlauf-Verhalten, etc.).
Ohne Eintragung ist ein nicht-ABE-Tuning rechtlich illegal — Versicherung kann im Schadenfall die Leistung kürzen, das Fahrzeug kann stillgelegt werden, der Halter macht sich strafbar.