Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist eine vom Kraftfahrt- Bundesamt (KBA) ausgestellte Genehmigung für ein Bauteil oder eine Bauteilgruppe. Hat ein Tuning-Teil eine ABE und entspricht der Einbau den Bedingungen, gilt das Teil als "ohne Einzelabnahme zulässig" — es muss nicht zwingend beim TÜV vorgeführt werden.
Typische Tuning-Teile mit ABE:
- viele Felgen-/Reifen-Kombinationen
- bestimmte Sport-Auspuffanlagen (vor allem ESDs)
- KW- und H&R-Sportfedern für gängige Fahrzeuge
- diverse Optikteile (Heckspoiler, Diffusoren)
Wichtig: Die ABE liegt dem Teil bei und muss bei der Fahrt mitgeführt werden (oder als Kopie im Auto). Bei einer Polizeikontrolle oder beim TÜV-Termin will der Prüfer das Papier sehen.
Was die ABE nicht ist: ein Freibrief. Wenn die ABE Bedingungen enthält ("nur für Fahrzeuge bis 245 PS", "nur mit bestimmten Zentrier- ringen", "nur wenn keine andere Tieferlegung verbaut ist") und diese nicht eingehalten werden, ist die ABE wirkungslos und das Auto fährt ohne gültige Betriebserlaubnis. Folge: Versicherungsschutz weg, Stilllegung möglich.
Software-Tuning hat fast nie eine ABE und braucht in der Regel ein Teilegutachten plus Eintragung beim TÜV.