Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB I) ist seit 2005 die offizielle Bezeichnung für den Fahrzeugschein. Sie wird im Auto mitgeführt und ist die wichtigste praktische Referenz für die Eigenschaften des Fahrzeugs.
Inhalt:
- Halterdaten — Name, Adresse
- Fahrzeugdaten — Hersteller, Typ, Variante, FIN, Hubraum, Leistung
- Reifen-/Felgen-Werks-Kombination
- Erstzulassung, Hauptuntersuchung
- Bemerkungen — und genau hier landen Tuning-Eintragungen
Eintragungen im Bemerkungsfeld sind das Kernziel jeder TÜV-Prüfung nach §19 StVZO. Beispiele:
- "Felge 8,5 J x 19 ET 35 Marke X mit Reifen 235/35 ZR 19 Y" (statt Werksgröße)
- "Leistungssteigerung auf 320 kW (435 PS) bei 6.000 U/min, geprüft nach §19.3"
- "Sportauspuffanlage Marke Y, Standgeräusch 92 dB(A) bei 4.000 1/min"
Die ZB I ist hardware-gebunden — bei Verlust gibt es Ersatz nur über die Zulassungsstelle gegen Eidesstattliche Versicherung. Die ZB II (früher Fahrzeugbrief) bleibt zu Hause und wird nur bei Halterwechsel oder Stilllegung gebraucht.
Wer beim Verkauf einen modifizierten BMW abgibt, sollte unbedingt darauf achten, dass alle Tuning-Eintragungen sauber im Bemerkungsfeld stehen — sonst ist das Auto im neuen Hauptwohnsitz formal "nicht abgenommen".