Ein Teilegutachten ist eine technische Prüfunterlage, die ein Tuning- Teil oder eine Bauteilgruppe nach festen Vorgaben dokumentiert: was es ist, wofür es zugelassen ist, welche Auflagen für den Einbau gelten, welche Reifenfreigaben damit verbunden sind. Ausgestellt wird es von einem anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, KÜS) im Auftrag des Herstellers.
Anders als die ABE wirkt ein Teilegutachten nicht von selbst — der Einbau muss von einem amtlich anerkannten Prüfer abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Das Teilegutachten ist das "Drehbuch", nach dem der Prüfer arbeitet.
Klassische Anwendungsfälle: Software-Tuning, leistungssteigernde Hardware (Downpipes mit Eintragungspflicht), bestimmte Fahrwerks- Komponenten, Auspuffanlagen ohne ABE für das konkrete Fahrzeug.
Beim Tuning-Kauf kommt das Teilegutachten meist mit (oder wird per Mail nachgeliefert). Ohne dieses Dokument kann selbst ein perfekt verbautes Tuning-Teil nicht legal eingetragen werden.